Alles, was Recht ist

Strafgesetz

Das Strafgesetz regelt, welches Verhalten bestraft wird, aber auch, in welcher Frist etwas angezeigt und zu welchen Strafen ein Täter, eine Täterin verurteilt werden kann.

Antragsdelikt oder Offizialdelikt?

Je nach Schweregrad der Gewalt oder der Beziehung zwischen Täter und Opfer ist eine Tat ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt.

Ein Antragsdelikt wird von der Justiz nur untersucht, wenn die betroffene Person bei der Polizei eine Anzeige macht. Ein Rückzug der Anzeige ist bis zur Hauptverhandlung möglich. Antragsdelikte sind z.B. sexuelle Belästigung, physische Gewalt, Exhibitionismus.

Bei einem Offizialdelikt ist die Justiz und Polizei verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, sobald sie davon erfährt. Deshalb kann eine solche Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden. Die Betroffenen sowie Drittpersonen können Anzeige erstatten.

Offizialdelikte sind z.B. Vergewaltigung, ein Vergewaltigungsversuch, schwere Körperverletzungen. Seit dem 1. April 2004 sind auch wiederholte physische Gewalt sowie Vergewaltigung in der Ehe oder Lebensgemeinschaft Offizialdelikte.

Anzeige- bzw. Verjährungsfristen

Bei Antragsdelikten kann innerhalb von drei Monaten Anzeige erstattet werden. Bei Offizialdelikten beträgt die Frist je nach Delikt 3 bis 15 Jahre.

Lassen Sie sich auf jeden Fall juristisch beraten – möglichst bald nach einer Gewalttat.