Die Beratungsstelle

Bei der Arbeit fallen immer wieder anzügliche Bemerkungen – was kann ich dagegen tun?

Solch ein Verhalten ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – und damit verboten!
(Gleichstellungsgesetz, Strafgesetz, Opferhilfe-Gesetz)

Sagen Sie der Person klar und deutlich, dass Sie sich durch ihr Verhalten belästigt fühlen und sie damit aufhören soll. Wenn dies nichts nützt:

  • Machen Sie sich Notizen, wer wann was gemacht oder gesagt hat.
  • Sprechen Sie mit Kollegen und Kolleginnen, ob diese ähnliche Erfahrungen machen, und wehren Sie sich gemeinsam.
  • Informieren Sie den oder die Vorgesetzte(n). Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Sie vor Belästigungen zu schützen.
  • Wenden Sie sich an die Vertrauensperson in Ihrem Betrieb oder an eine spezialisierte Beratungsstelle (z.B. die Schweizerischen Beratungsstellen, Gewerkschaften oder die kantonalen Schlichtungsstellen.

Jedes Verhalten, das bei der betroffenen Frau Unbehagen auslöst, ist eine sexuelle Belästigung:

  • Blicke, Aussagen, unerwünschte Berührungen etc.
  • Unpassende Bemerkungen über Frauen im Allgemeinen
  • Unpassende Bemerkungen zu Aussehen oder Kleidung
  • Zweideutige Angebote
  • Pornografisches Material
  • Sexuelle Erpressung
  • Erzwungener Geschlechtsverkehr
  • Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung