die beratungsstelle

Was gilt als Beweis bei einer Anzeige wegen sexueller Gewalt?

Ihre eigenen Aussagen sind in solchen Verfahren oft das wichtigste Beweismittel.

Wichtige Zeugen sind Personen, mit denen Sie als erste nach der Tat gesprochen haben, wie die beste Freundin, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Beratungsstelle oder die Ärztin/der Arzt. Es braucht für ein Strafverfahren nicht unbedingt Augenzeugen. Direkte Zeugen sind bei Sexualdelikten die Ausnahme.

Zusätzlich gelten Spermaspuren, Speichelreste, befleckte oder zerrissene Kleidungsstücke, Tagebuch-Einträge, Dokumentationen wie E-Mails, SMS oder Tonaufzeichnungen, Verletzungen wie Würgemale oder blaue Flecken als Beweis. Mit Sperma oder Speichel befleckte Kleidungs- oder Wäschestücke können entweder im Plastiksack tiefgefroren werden oder aber an der Luft – ohne Sonneneinstrahlung! – getrocknet werden. Am Rechtsmedizinischen Institut IRM in Zürich können Beweismittel bis zu einem halben Jahr fachgerecht aufbewahrt werden – ohne Anzeige erstatten zu müssen.

Beim Arzt ist neben der vaginalen oder analen Untersuchung auch die der Haut wegen Schlägen, Schürfungen und Speichelspuren wichtig. Wenn Sie den Eindruck haben, bei der Tat könnten auch Drogen eingesetzt worden sein, sagen Sie dies unbedingt.