Die Beratungsstelle

Personen haben ein Recht auf Unterstützung, wenn sie eine Form von sexualisierter Gewalt erlebt haben.

Beispiele

  • Sie haben vor kurzem sexuelle Gewalt erlebt und wissen sich nicht mehr zu helfen. 
  • Sie werden von ihrem Chef belästigt und wissen nicht mehr weiter. 
  • Sie wurden vergewaltigt und haben mit niemandem darüber gesprochen. 
  • Ihr Arzt fasst Sie immer wieder auf eine Weise an, die Sie verunsichert. 
  • Sie werden anonym telefonisch oder brieflich bedroht. 
  • Ihr Ex-­Partner belästigt Sie immer wieder. 

Mehr über die verschiedenen Formen von sexueller Gewalt finden Sie hier. 

Betroffene Frauen können sich an unsere Beraterinnen wenden, unabhängig davon,

  • welche Form von sexueller Gewalt sie erleben oder erlebt haben und 
  • wie lange die Gewalterfahrung zurückliegt. 

Grundsätze

Die Beratungen sind kostenlos und finden nach telefonischer Anmeldung auf der Beratungsstelle statt. Frauen können sich auch telefonisch beraten lassen. Die Gespräche sind vertraulich. Wir beraten ausschliesslich Frauen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Wir führen keine Gespräche mit Tätern.

Für die Beratungen gemäss Opferhilfegesetz (OHG) spielt es keine Rolle, wie lange die Gewalterfahrung zurückliegt. Wir unterstehen der Schweigepflicht nach Opferhilfegesetz.

Wir arbeiten mit einem parteilichen Ansatz: Die betroffene Frau steht mit ihren Interessen und Bedürfnissen im Zentrum. Wir legen grossen Wert darauf, dass Vertrauen und Sicherheit entstehen und unterstützen die Klientin in ihrer Autonomie. Die Betroffene soll wieder ihr inneres Gleichgewicht und möglichst bald eine gewisse Stabilität finden, um den Alltag wieder selbständig bewältigen zu können. Parteiliches Arbeiten bedeutet auch, die Frau nicht auf ihre Gewalterfahrung zu reduzieren, sondern in der Beratung bei ihren Stärken und Fähigkeiten anzusetzen.