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Häufige Fragen
Meine Freundin wurde vergewaltigt, was soll ich tun?
Fragen Sie die betroffene Frau, was sie braucht. Sie hat gerade erlebt, wie ihre Grenzen nicht respektiert wurde. Deshalb ist es wichtig, dass sie selber bestimmen kann, wie es weiter geht. Frauen haben nach einer erlebten Gewalttat sehr unterschiedliche Bedürfnisse: Manche möchten allein sein, andere brauchen die Gesellschaft von Freunden; die einen möchten möglichst schnell wieder zurück in die Normalität, arbeiten gehen, die anderen möchten sich zurückziehen.
![]() Ich habe sexuelle Gewalt erlebt, muss ich eine Anzeige machen?
Nein, Sie müssen keine Anzeige machen, das ist Ihre freie Entscheidung.
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Was gilt als Beweis, wenn ich eine Anzeige wegen sexueller Gewalt machen will?
Ihre eigenen Aussagen sind wichtige Beweismittel, in Verfahren wegen Sexualdelikten oft das wichtigste. Wichtige ZeugInnen sind Personen, mit welchen Sie als erste nach der Tat gesprochen haben, wie die beste Freundin, die MitarbeiterInnen einer Beratungsstelle oder die Ärztin, der Arzt. Zusätzlich gelten
Spermaspuren,
Speichelreste, befleckte oder zerrissene Kleidungsstücke, Tagebuch-Einträge,
Dokumentationen wie emails, SMS oder Tonaufzeichnungen, Verletzungen
wie Würgemale oder blaue Flecken als
Beweismittel. Mit
Sperma oder Speichel befleckte Kleidungs- oder Wäschestücke können
entweder im Plastiksack tiefgefroren werden oder aber an der Luft -
ohne Sonneneinstrahlung! - getrocknet werden. Bei ärztlichen
Untersuchungen sind neben der vaginalen oder analen Untersuchung auch
die Untersuchung der Haut wegen Schlägen, Schürfungen und
Speichelspuren nach Küssen oder Lecken wichtig. Wenn Sie den Eindruck
haben, der Täter könnte auch Drogen eingesetzt haben, sagen Sie dies
unbedingt bei der ärztlichen Untersuchung. Das
Rechtsmedizinische Institut (RMI) in Zürich ist für Ärzte 24h
erreichbar und gibt gerne Auskunft über die wichtigsten
rechtsmedizinischen Untersuchungen. Am RMI können auch Beweismittel bis
zu einem halben Jahr fachgerecht aufbewahrt werden, ohne dass eine Anzeige gemacht werden muss. Es
braucht für ein Strafverfahren also nicht unbedingt Augen-ZeugInnen,
welche die Tat oder die Vorbereitung dazu beobachtet haben. Direkte ZeugInnen gibt es bei Sexualdelikten ohnehin nur in Ausnahmefällen.
![]() Ich wurde vor langer Zeit vergewaltigt, und komme damit alleine nicht mehr zurecht. Was kann ich tun?
Bleiben Sie mit Ihrem Erlebten nicht alleine, holen Sie sich
Unterstützung. Viele Frauen verhalten sich nach einer
Gewalterfahrung zuerst so, als ob nichts geschehen ist. Sie führen ihr
Leben - von aussen betrachtet - unverändert weiter. Dies gibt einer
betroffenen Frau einen dringend benötigten Halt - Das Leben geht trotz
der erlebten Gewalt weiter. Manche Frauen beginnen alle Situation zu
vermeiden, welche sie in irgendeiner Form an die erlebte Gewalt
erinnern, ohne diese Einschränkungen bewusst wahrzunehmen. Diese
scheinbare Normalität kann durch einen Film, einen erneuten Übergriff,
eine beobachtete Szene aufgestört werden. Die Frauen erleben die Folgen
der Tat erneut, als sei sie erst gerade geschehen. Erst jetzt sind sie
bereit, über das Erlebte zu sprechen und sich Hilfe zu holen. Es spielt keine Rolle, wie lange Ihre Gewalterfahrung zurückliegt: Sie haben das Recht auf kostenlose und vertrauliche Beratung auf einer Opferhilfeberatungsstelle (z.B. bei der Beratungsstelle Nottelefon für Frauen, oder bei einer anderen anerkannten Opferhilfestelle).
![]() Warum tun Männer das?
Sexuelle Gewalt ist Gewalt, die mittels Sexualität ausgelebt wird. Gewalttätige Männer tun dies, weil sie Macht ausüben und andere Menschen unterwerfen wollen. Die sexuelle Befriedigung spielt dabei für die Täter nur eine untergeordnete Rolle. Diese Aussage - auch von Tätern direkt - wird gestützt durch die Tatsache, dass die Mehrzahl der Täter in festen Beziehungen leben. Der sogenannte 'Triebstau' ist eine Ausrede der Täter, mit welcher das Unrecht ihrer Taten aufgrund von Biologie weggeredet soll. Frauen werden vergewaltigt und sexuell
ausgebeutet -
Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter Strukturelle Ursachen, Zahlen und Fakten oder beim mannebüro, der Beratungsstelle für Männer.
![]() Der Täter bedroht mich noch immer – Was soll ich tun?
Nehmen Sie die Bedrohung ernst - ein Mal Gewalt ist ein Mal zuviel. Eine Anzeige ist Ihr bester Schutz. Informieren Sie sich über mögliche Beweise dafür. Löschen Sie keine SMS, emails oder Aufzeichnungen auf Telefonbeantwortern.Folgenden Stellen können Sie beraten:
![]() Meine Arbeitskollegen machen immer so schlüpfrige Bemerkungen und schauen Sexhefte an - Was kann ich dagegen machen?
Das Verhalten Ihrer Arbeitskollegen ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, und das ist verboten! (Gleichstellungsgesetz, Strafgesetz, Opferhilfe-Gesetz)
![]() Mein Mündel hat mir erzählt, dass sie in ihrem Heim sexuell ausgebeutet wird. Muss ich als Vormundin Anzeige machen, auch wenn sie es nicht will?
Nein, als Vormundin müssen Sie keine Anzeige machen. Sie haben als
Amtsperson eine grundsätzliche Anzeigepflicht, können aber darauf
verzichten, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Mündel ein spezielles
Vertrauensverhältnis besteht. Sie müssen aber die persönliche
Integrität und Sicherheit der Ihnen Anvertrauten garantieren. Das
können Sie auch mit anderen Massnahmen als einer Anzeige erreichen.
Notieren Sie sich auf alle Fälle, was Ihnen die betroffene Frau
mitgeteilt hat.
![]() Was stimmt nicht - Ich bin nach der Massage immer so verwirrt?
Nehmen Sie Ihr Unbehagen sehr ernst. Jede therapeutische Beziehung
basiert auf einer grossen psychischen und/oder physischen Nähe. Deshalb
ist es sehr wichtig, dass der Therapeut, die Therapeutin sich
sorgfältig an die Grenzen der Behandlung hält. Dies beinhaltet z.B.,
dass sich die behandelnde Person an die vorgängig getroffenen Abmachungen hält,
also bei einer Rückenmassage nicht plötzlich Brust und Bauch mit
massiert werden, und dass die Sitzung innerhalb der vereinbarten Zeit
abgeschlossen wird. Die Beziehung soll eine professionelle bleiben und
nicht mit einer privaten Freundschaft vermischt werden.
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last update Juni 2010 |