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Häufige Fragen


Meine Freundin wurde vergewaltigt, was soll ich tun?

Fragen Sie die betroffene Frau, was sie braucht. Sie hat gerade erlebt, wie ihre Grenzen nicht respektiert wurde. Deshalb ist es wichtig, dass sie selber bestimmen kann, wie es weiter geht. Frauen haben nach einer erlebten Gewalttat sehr unterschiedliche Bedürfnisse: Manche möchten allein sein, andere brauchen die Gesellschaft von Freunden; die einen möchten möglichst schnell wieder zurück in die Normalität, arbeiten gehen, die anderen möchten sich zurückziehen.


Folgende Punkte können Sie zusätzlich mit ihr anschauen:

  • Ist sie jetzt in Sicherheit? Wenn nicht, wo kann sie hingehen � Privat oder Frauenhäuser (Link)
  • Braucht sie medizinische Hilfe?
    Ein Besuch bei der Ärztin/beim Arzt innerhalb von 1-2 Tagen ist wichtig - für ihre Gesundheit und die Sicherstellung von Beweisen. Eine mögliche Aids-Prophylaxe (HIV-PEP) z.B. oder die Pille danach müssen sehr schnell nach einer Vergewaltigung eingesetzt werden. Die betroffene Frau kann sich  untersuchen lassen, ohne dass sie Anzeige machen muss. Wenn sie keine vertraute Hausärztin oder Hausarzt hat, kann sie sich an den Notfallstationen der grossen Spitäler während 24h/Tag melden. Die MitarbeiterInnen wissen Bescheid über das medizinische Vorgehen und können Sie auch beraten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise betreffend möglicher Beweise für ein Strafverfahren.

 


Ich habe sexuelle Gewalt erlebt, muss ich eine Anzeige machen?

Nein, Sie müssen keine Anzeige machen, das ist Ihre freie Entscheidung.
Nehmen Sie nach einer Gewalttat so schnell wie möglich Kontakt auf mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich beraten, kostenlos und vertraulich.
Es ist wichtig und hilfreich für Sie, wenn Sie wissen, was Ihre Rechte sind und wie ein Verfahren ablaufen kann. Hinweise finden Sie auch unter Alles was Recht ist, Opferhilfe und Kant. Opferhilfe Zürich.
Je nach Delikt (Vergewaltigung, sex. Belästigung, Bedrohung etc.) gibt es andere Fristen, in denen Sie Anzeige erstatten können. Die Sicherung von Beweismitteln muss jedoch so bald wie möglich nach der Tat erfolgen, ein Arztbesuch innerhalb von 1-2 Tagen ist deshalb sinnvoll. Sie können Beweismittel sichern, ohne eine Anzeige machen zu müssen. 
Wenn zwischen Tat und Anzeige nicht viel Zeit liegt, können Sie sich oder Ihre ZeugInnen an mehr Details erinnern.
Sie haben das Recht, sich vorher über den Verfahrensablauf zu informieren, und das Recht, sich im Verfahren begleiten und unterstützen zu lassen.

 


Was gilt als Beweis, wenn ich eine Anzeige wegen sexueller Gewalt machen will?

Ihre eigenen Aussagen sind wichtige Beweismittel, in Verfahren wegen Sexualdelikten oft das wichtigste.

Wichtige ZeugInnen sind Personen, mit welchen Sie als erste nach der Tat gesprochen haben, wie die beste Freundin, die MitarbeiterInnen einer Beratungsstelle oder die Ärztin, der Arzt.

Zusätzlich gelten Spermaspuren, Speichelreste, befleckte oder zerrissene Kleidungsstücke, Tagebuch-Einträge, Dokumentationen wie emails, SMS oder Tonaufzeichnungen, Verletzungen wie Würgemale oder blaue Flecken  als Beweismittel.

Mit Sperma oder Speichel befleckte Kleidungs- oder Wäschestücke können entweder im Plastiksack tiefgefroren werden oder aber an der Luft - ohne Sonneneinstrahlung! - getrocknet werden.

Bei ärztlichen Untersuchungen sind neben der vaginalen oder analen Untersuchung auch die Untersuchung der Haut wegen Schlägen, Schürfungen und Speichelspuren nach Küssen oder Lecken wichtig. Wenn Sie den Eindruck haben, der Täter könnte auch Drogen eingesetzt haben, sagen Sie dies unbedingt bei der ärztlichen Untersuchung.

Das Rechtsmedizinische Institut (RMI) in Zürich ist für Ärzte 24h erreichbar und gibt gerne Auskunft über die wichtigsten rechtsmedizinischen Untersuchungen. Am RMI können auch Beweismittel bis zu einem halben Jahr fachgerecht aufbewahrt werden, ohne dass eine Anzeige gemacht werden muss.

Es braucht für ein Strafverfahren also nicht unbedingt Augen-ZeugInnen, welche die Tat oder die Vorbereitung dazu beobachtet haben. Direkte ZeugInnen gibt es bei Sexualdelikten ohnehin nur in Ausnahmefällen.

 


Ich wurde vor langer Zeit vergewaltigt, und komme damit alleine nicht mehr zurecht. Was kann ich tun? 

Bleiben Sie mit Ihrem Erlebten nicht alleine, holen Sie sich Unterstützung.
Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über das, was Sie erlebt haben - mit Ihrer besten Freundin, Ihrer Hausärztin, mit jemandem, der Sie ernst nimmt und sorgfältig mit Ihnen und Ihrem Erleben umgeht.

Viele Frauen verhalten sich nach einer Gewalterfahrung zuerst so, als ob nichts geschehen ist. Sie führen ihr Leben - von aussen betrachtet - unverändert weiter. Dies gibt einer betroffenen Frau einen dringend benötigten Halt - Das Leben geht trotz der erlebten Gewalt weiter. Manche Frauen beginnen alle Situation zu vermeiden, welche sie in irgendeiner Form an die erlebte Gewalt erinnern, ohne diese Einschränkungen bewusst wahrzunehmen. Diese scheinbare Normalität kann durch einen Film, einen erneuten Übergriff, eine beobachtete Szene aufgestört werden. Die Frauen erleben die Folgen der Tat erneut, als sei sie erst gerade geschehen. Erst jetzt sind sie bereit, über das Erlebte zu sprechen und sich Hilfe zu holen.

Es spielt keine Rolle, wie lange Ihre Gewalterfahrung zurückliegt: Sie haben das Recht auf kostenlose und vertrauliche Beratung auf einer Opferhilfeberatungsstelle (z.B. bei der Beratungsstelle Nottelefon für Frauen, oder bei einer anderen anerkannten Opferhilfestelle).

 


Warum tun Männer das?

Sexuelle Gewalt ist Gewalt, die mittels Sexualität ausgelebt wird. Gewalttätige Männer tun dies, weil sie Macht ausüben und andere Menschen unterwerfen wollen. Die sexuelle Befriedigung spielt dabei für die Täter nur eine untergeordnete Rolle. Diese Aussage - auch von Tätern direkt - wird gestützt durch die Tatsache, dass die Mehrzahl der Täter in festen Beziehungen leben. Der sogenannte 'Triebstau' ist eine Ausrede der Täter, mit welcher das Unrecht ihrer Taten aufgrund von Biologie weggeredet soll.

Frauen werden vergewaltigt und sexuell ausgebeutet -

  • unabhängig davon, ob sie den gängigen Schönheitsidealen entsprechen;
  • unabhängig davon, ob sie sich bauchfrei oder hochgeschlossen kleiden;
  • unabhängig davon, ob sie jung oder alt sind.


Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter Strukturelle Ursachen, Zahlen und Fakten oder beim mannebüro, der Beratungsstelle für Männer.

 


Der Täter bedroht mich noch immer – Was soll ich tun? 

Nehmen Sie die Bedrohung ernst - ein Mal Gewalt ist ein Mal zuviel.

Reden Sie mit Personen in Ihrem Umfeld über die erlebte Gewalt - mit FreundInnen, Ihrer Familie oder Ihren Vorgesetzten.
Reagieren Sie schnell und suchen Sie Schutz
- bei einer Freundin, bei Ihrer Familie, bei Bekannten oder in einem Frauenhaus.

Wenden Sie sich an eine spezialisierte Stelle:

Eine Anzeige ist Ihr bester Schutz.

Informieren Sie sich über mögliche Beweise dafür. Löschen Sie keine SMS, emails oder Aufzeichnungen auf Telefonbeantwortern.

Folgenden Stellen können Sie beraten:


 


Meine Arbeitskollegen machen immer so schlüpfrige Bemerkungen und schauen Sexhefte an - Was kann ich dagegen machen?

Das Verhalten Ihrer Arbeitskollegen ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, und das ist  verboten! (Gleichstellungsgesetz, Strafgesetz, Opferhilfe-Gesetz)

Sagen Sie den Kollegen klar und deutlich, dass Sie sich dadurch belästigt fühlen, und dass sie damit aufhören sollen.

Wenn dies nichts nutzt:

  • Machen Sie sich Notizen, wer wann was gemacht oder gesagt hat.
  • Sprechen Sie mit Arbeitskolleginnen, ob diese ähnliche Erfahrungen machen, und wehren Sie sich gemeinsam
  • Informieren Sie Ihre Vorgesetzten. Der Arbeitgeber ist durch das Gleichstellungsgesetz von Frau und Mann verpflichtet, Sie vor solchen Belästigungen zu schützen.
  • Wenden Sie sich an die Vertrauensperson in Ihrem Betrieb oder an eine spezialisierte Beratungsstelle (z.B. die Schweizerischen Nottelefone, Gewerkschaften oder die kantonalen Schlichtungsstellen).
Alles Verhalten, welches bei der betroffenen Frau Unbehagen auslöst, ist eine sexuelle Belästigung:
  • Blicke, Aussagen, unerwünschte Berührungen etc.
  • Unpassende Bemerkungen über Frauen im Allgemeinen
  • Unpassende Bemerkungen zu Aussehen oder Kleidung
  • Zweideutige oder peinliche Angebote
  • Pornographisches Material
  • Sexuelle Erpressung
  • Erzwungener Geschlechtsverkehr
  • Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung

 


Mein Mündel hat mir erzählt, dass sie in ihrem Heim sexuell ausgebeutet wird. Muss ich als Vormundin Anzeige machen, auch wenn sie es nicht will?

Nein, als Vormundin müssen Sie keine Anzeige machen. Sie haben als Amtsperson eine grundsätzliche Anzeigepflicht, können aber darauf verzichten, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Mündel ein spezielles Vertrauensverhältnis besteht.  Sie müssen aber die persönliche Integrität und Sicherheit der Ihnen Anvertrauten garantieren. Das können Sie auch mit anderen Massnahmen als einer Anzeige erreichen. Notieren Sie sich auf alle Fälle, was Ihnen die betroffene Frau mitgeteilt hat.

Für die betroffene Frau ist als Erstes eine einfühlsame, ruhige Begleitung zu organisieren. Dann klären Sie die möglichen juristischen Schritte ab, dies in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Beratungsstelle (z.B. Opferberatungsstellen).

Für die Entscheidung für oder gegen ein juristisches Verfahren sind die folgenden Fragen wichtig:

  • Wie lange liegt die Tat zurück?
  • Wie genau sind die Angaben, welche die Frau machen kann?
  • Was braucht die betroffene Frau, um die Gewalterfahrung verarbeiten zu können?
Detailliertere Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre " Wenn Frauen mit geistiger Behinderung von sexueller Gewalt betroffen sind - Informationen zu rechtlichen Aspekten".

 


Was stimmt nicht - Ich bin nach der Massage immer so verwirrt?

Nehmen Sie Ihr Unbehagen sehr ernst. Jede therapeutische Beziehung basiert auf einer grossen psychischen und/oder physischen Nähe. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Therapeut, die Therapeutin sich sorgfältig an die Grenzen der Behandlung hält. Dies beinhaltet z.B., dass sich die behandelnde Person an die vorgängig getroffenen Abmachungen hält, also bei einer Rückenmassage nicht plötzlich Brust und Bauch mit massiert werden, und dass die Sitzung innerhalb der vereinbarten Zeit abgeschlossen wird. Die Beziehung soll eine professionelle bleiben und nicht mit einer privaten Freundschaft vermischt werden.

Wenn Sie verwirrt oder irritiert sind - Sprechen Sie mit der behandelnden Person und achten Sie darauf, wie diese auf Ihre Frage reagiert. Werden Sie ernst genommen? Verändert sich etwas in der Behandlung? Wenn sich Ihr Unbehagen nicht auflöst, wechseln Sie die Behandlung. Sie können mit verschiedenen Mitteln gegen eine unprofessionelle Behandlung angehen - mit einem Brief an die behandelnde Person, einer Beschwerde über einen Berufsverband oder auch mit einer Strafanzeige. Lassen Sie sich vorher beraten, welche Schritte für Sie möglich sind. Opferberatungsstellen oder PatientInnen-Organisationen helfen Ihnen bei der Abklärung.

 

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