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Beratung

Personen haben ein Recht auf Unterstützung, wenn sie irgendeine Form von sexualisierter Gewalt erlebt haben. 

 

Zum Beispiel:

  • Sie haben vor kurzem sexuelle Gewalt erlebt und wissen sich nicht mehr zu helfen
  • Sie werden von Ihrem Chef belästigt und halten es nicht mehr aus
  • Sie wurden vor zwanzig Jahren vergewaltigt und haben noch nie mit jemandem darüber gesprochen
  • Ihr Arzt fasst Sie immer wieder auf eine "komische" Weise an, die Sie verunsichert
  • Sie werden anonym telefonisch oder brieflich bedroht
  • Ihr Ex-Partner belästigt Sie immer wieder


Es gibt verschiedene Formen von sexueller Gewalt, zum Beispiel:

 

Betroffene Frauen können sich an die Beratungsstelle Nottelefon wenden, unabhängig davon,

  • welche Form von sexueller Gewalt sie erleben oder erlebt haben,
  • wie lange die Gewalterfahrung zurückliegt.

Frauen können zu einem einmaligen Informationsgespräch kommen oder zu einer längeren Beratungssequenz, in der sie im Verarbeitungsprozess unterstützt werden.

Die Beratungen sind kostenlos und finden nach telefonischer Anmeldung auf der Beratungsstelle statt. Frauen können sich aber auch telefonisch beraten lassen. Sie haben das Recht anonym zu bleiben.

Wir beraten ausschliesslich Frauen, welche Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Wir führen keine Gespräche mit Tätern.


 
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