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Appel für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht

Nach wie vor gelten sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person in der Schweiz nicht als schweres Delikt, wenn dem Angeschuldigten keine Nötigung nachgewiesen werden kann. Ein Jahr nach dem historischen Frauenstreik vom 14. Juni 2019 haben deshalb Dutzende von Organisationen und Persönlichkeiten aus Justiz, Politik und Kultur den nationalen Appell für ein «zeitgemässes Sexualstrafrecht» lanciert. Sie rufen zu einer raschen und umfassenden Gesetzesreform in der Schweiz auf, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung für alle garantieren soll.