Die Beratungsstelle

Meine Freundin wurde vergewaltigt. Was muss ich tun?

Fragen Sie die betroffene Frau, was sie braucht. Sie hat gerade erlebt, wie ihre Grenzen nicht respektiert wurden. Deshalb ist es wichtig, dass sie selber bestimmen kann, wie es weiter geht. Frauen haben nach einer erlebten Gewalttat sehr unterschiedliche Bedürfnisse: Manche möchten allein sein, andere brauchen die Gesellschaft von Freunden; einige wollen möglichst schnell wieder zurück in die Normalität, andere ziehen sich zurück.

Beachten Sie auch folgende Punkte:

  • Ist die Betroffene jetzt in Sicherheit? Wenn nicht, wo kann sie hingehen? Privat oder Frauenhäuser. 
  • Braucht sie medizinische Hilfe? Ein Besuch bei der Ärztin/beim Arzt innerhalb von 1-­2 Tagen ist wichtig – für ihre Gesundheit und die Sicherstellung von Beweisen. Eine mögliche Aids-Prophylaxe (HIV-­PEP) oder die Pille danach müssen sehr schnell nach einer Vergewaltigung eingesetzt werden. Die betroffene Frau kann sich untersuchen lassen, ohne Anzeige erstatten zu müssen. Wenn sie keine Hausärztin oder keinen Hausarzt hat, kann sie sich bei den Notfallstationen der grossen Spitäler melden. 
  • Beachten Sie auch die Hinweise betreffend möglicher Beweise für ein Strafverfahren.