Die Beratungsstelle

Beratungsangebot

Krisenberatung

Die Erfahrung von sexualisierter Gewalt ist einschneidend. Wir begleiten Frauen in der Krise und erklären, welche Reaktionen auf Gewalt ganz normal sind. Bei akuten Krisen bieten wir – wenn möglich – einen Beratungstermin innert 48 Stunden an.

Psychologische Beratung

Nach einer sexualisierten Gewalterfahrung kann der Verarbeitungsprozess schwierig sein. Deshalb bieten wir psychologische Hilfe an.

Juristische Beratung

Bei sexualisierter Gewalt ist eine frühzeitige juristische Beratung über Rechte und Möglichkeiten wichtig. Wir informieren über die juristischen Möglichkeiten und die speziellen Rechte gemäss Opferhilfegesetz. Opfer von Gewalt haben sowohl im Strafverfahren als auch betreffend finanzieller Hilfe spezielle Rechte. Um diese einzufordern, sind Gesuche an die kantonale Opferhilfestelle sowie allenfalls Anträge in einem laufenden Strafverfahren zu stellen. Wir helfen dabei.

Ein Gesuch um Genugtuung oder Entschädigung an die kantonale Opferhilfestelle muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gestellt werden. Diese beträgt bei Straftaten seit dem 1. Januar 2007 fünf Jahre.

Vermittlung von Fachpersonen

Bei Bedarf vermitteln wir weitere Fachpersonen aus dem sozialen, medizinischen und juristischen Bereich, Therapeutinnen und Therapeuten, Betreuerinnen und Betreuer etc.