FACHSTELLE

Zahlen & Fakten

Die häufigsten Beratungsthemen, aufgrund deren sich Frauen an uns wenden:

Bei allen Delikten sind Mehrfachnennung möglich, so z.B. Vergewaltigung und Drohung.

Sexuelle Gewalt findet im Bekanntenkreis statt

Die meisten Sexualdelikte werden nicht von Unbekannten verübt, sondern von Partnern, Ex-Partnern, Bekannten und Kollegen. Rund 80 Prozent der Frauen, die sich im Jahr 2020 bei der Frauenberatung sexuelle Gewalt gemeldet haben, kannten die Täter schon vor der Tat. Rund 30 Prozent der bekannten Täter waren Ehepartner oder Partner des Opfers (Jahresstatistik 2020 der Beratungsstelle Frauenberatung sexuelle Gewalt, Zürich).

Für Gewalt in Beziehungen oder durch Ex-Partner gibt es mehrere kompetente Anlaufstellen wie Frauenhäuser, Paarberatungsstellen oder die Beratungsstelle gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft bif.

Sexuelle Gewalt betrifft jede Altersgruppe

Das Altersspektrum der Frauen, die im 2020 mit uns Kontakt aufgenommen haben, ist sehr breit. Seit Jahren bilden die 18- bis 29-Jährigen und die 30- bis 39-Jährigen die zwei grössten Gruppen (Jahresstatistik 2020 der Beratungsstelle Frauenberatung sexuelle Gewalt, Zürich).

Zeitpunkt der Hilfesuche

Viele Frauen brauchen nach einer Gewalterfahrung Zeit, bevor sie über die erlebte sexuelle Gewalt sprechen können. Die Mehrheit der erstanfragenden Klientinnen meldete sich innerhalb von drei Tagen nach der Tat. Es gibt aber auch immer wieder Frauen, die sich erst Jahre nach der Tat melden. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Manche Betroffene fühlt sich durch die Gewalt so beschämt, dass sie lange mit sich ringen muss, bevor sie Hilfe in Anspruch nimmt. Andere können nach der Gewalterfahrung ihren Alltag fortsetzen und nehmen erst nach einiger Zeit wahr, dass sie Hilfe bei der Bewältigung des Geschehenen benötigen.

Frauen mit geistiger Behinderung

Frauen mit einer geistigen Behinderung sind drei bis vier Mal häufiger Opfer von sexueller Gewalt, als dies bei Frauen ohne kognitive Beeinträchtigung der Fall ist.

Dies hat viele Gründe:

  • Frauen mit (geistiger) Behinderung machen im Verlaufe ihres Lebens oft die Erfahrung, dass ihre Bedürfnisse betreffend Distanz oder Privatsphäre ignoriert werden. 
  • Sie leben und arbeiten häufig in Abhängigkeitsverhältnissen. Abhängigkeit ist ein Risikofaktor, sexuelle Gewalt zu erleben. 
  • Aufgrund ihrer Beeinträchtigung fällt es ihnen schwerer, sich Unterstützung zu holen oder Schuldzuweisungen und Drohungen der Täter einzuordnen. 
  • Sie wurden lange nicht ernst genommen, wenn sie von Übergriffen berichtet haben. 
  • Sexuelle Gewalt an Behinderten unterliegt einem doppelten Tabu: Einerseits wurde und wird Behinderten jegliche Sexualität abgesprochen oder eine unkontrollierte Triebhaftigkeit unterstellt, andererseits unterliegt das Thema der sexuellen Gewalt generell einem Tabu. 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Problem der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz weit verbreitet. Betrachtet man das gesamte Erwerbsleben, so werden 28,3 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer mindestens einmal sexuell belästigt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von EBG und SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG (2008): Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz).

Ausbeutung in Abhängigkeitsbeziehungen

In einer Psychotherapie definiert die behandelnde Person aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz, welches Verhalten 'normal' oder 'krank' ist. In einer Massage oder einer Physiotherapie bestimmt die Fachperson, welche Körperpartien behandelt werden sollen. Wenn eine Beziehung durch eine einseitige Machtverteilung charakterisiert ist, sprechen wir von einer Abhängigkeitsbeziehung.

Kosten der Gewalt gegen Frauen

Drei von vier Frauen erleben als Erwachsene mindestens einmal psychische Gewalt und kontrollierendes Verhalten durch eine nahestehende Person. Dies zeigt eine Studie des Zürcher Spital Maternité Triemli (2004). Diese Gewalt verursacht auch massive Kosten, die beim Bund, den Kantonen und Gemeinden anfallen. Die direkten finanziellen Kosten, die durch Gewalt an Frauen in der Schweiz verursacht werden, sind in einer Studie auf mindestens 400 Millionen Franken pro Jahr geschätzt worden. Diese Schätzungen berücksichtigen die jährlichen Kosten von Polizei, Justiz und Strafvollzug, Krankheitskosten, Sozial- und Opferhilfekosten sowie Forschungsprojekte. Die Kosten für Unternehmen, Sozialversicherungen und für die individuell zu tragenden Kosten sind dabei nicht eingeschlossen. (Schweizerische Eidgenossenschaft: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (2009): Medienmitteilung zu «Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen»)